Die Ruhrfischereigenossenschaft

Organe

Organe sind erstens die Genossenschaftsversammlung und zweitens der Vorstand, der von der Genossenschaftsversammlung gewählt wird, die auch die Satzung beschließt. U.a. setzt sie den Haushaltsplan fest, sie bestimmt den Rechnungsprüfer und die Bewertungsregeln der Fischereirechte.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und je einem Vertreter der nachstehend bezeichneten fünf Gruppen von Fischereirechtsinhabern:

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte gemäß der Satzung aus. Die wichtigsten Aufgaben sind die Beschlüsse über die fischereiliche Nutzung, die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Bestellung eines Geschäftsführers sowie die Erstellung einer Geschäftsordnung.

Geschäftsführer

Die Organe bedienen sich zur Durchführung der laufenden Geschäfte des Geschäftsführers, der nach Maßgabe der Geschäftsordnung tätig wird. Der Geschäftsführer hat in dem vom Vorstand beschlossenen Rahmen das Fischerei-Pachtwesen und die Ausgabe von Fischerei-Erlaubnisscheinverträgen zu regeln. Der Geschäftsführer regelt alle Maßnahmen der Hege und des Fischbesatzes. Er ist Ansprechpartner für alle Mitglieder und für die Vereine sowie für die Darstellung der RFG in der Öffentlichkeit verantwortlich.